Kündigung erhalten? So reagieren Sie richtig

Kündigung erhalten? So reagieren Sie richtig – Leitfaden für Arbeitnehmer in Halle (Saale)

Eine Kündigung löst oft Schock, Wut oder Verunsicherung aus. Gerade in dieser Situation sind kühle Köpfe und klare Schritte gefragt. Dieser umfassende Leitfaden erklärt, wie Arbeitnehmer nach einer Kündigung vorgehen sollten, welche Rechte bestehen und wie man typische Fehler vermeidet. Besonderes Augenmerk liegt auf der Praxis in Halle (Saale) und Umgebung.


1. Erste Reaktion: Ruhe bewahren und Fristen notieren

Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer häufig unerwartet. Emotionale Reaktionen sind normal – doch für Ihre rechtliche Position zählt vor allem eines: schnell und strukturiert handeln.

  • Frist zur Klage: Drei Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG)

  • Form prüfen: Kündigung muss schriftlich vorliegen und vom Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB)

  • Datum notieren: Zustellungsdatum ist entscheidend für die Fristberechnung

Checkliste:

  • Kündigungsschreiben aufbewahren

  • Zustelldatum dokumentieren

  • Fristende im Kalender markieren

  • Sofort Beratung suchen


2. Pflicht zur Arbeitsagentur: Arbeitslosmeldung

Unabhängig davon, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen, müssen Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III).
Versäumnisse führen zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.

  • Meldung spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung

  • Telefonisch, online oder persönlich möglich

  • Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung


3. Kündigungsarten im Überblick

Nicht jede Kündigung ist gleich. Für die Verteidigungsstrategie ist entscheidend, um welche Art es sich handelt.

3.1 Ordentliche (fristgerechte) Kündigung

  • Gilt die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist

  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt bei mehr als 10 Mitarbeitern und länger als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit

  • Sozial gerechtfertigt nur bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen

3.2 Außerordentliche (fristlose) Kündigung

  • Nur bei „wichtigen Gründen“ möglich, z. B. Diebstahl, grobe Beleidigung, Arbeitsverweigerung

  • Arbeitgeber muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis kündigen

  • Arbeitnehmer hat gute Chancen, wenn kein nachweisbarer Pflichtverstoß vorliegt

3.3 Änderungskündigung

  • Kündigung mit Angebot zur Weiterarbeit zu geänderten Bedingungen

  • Arbeitnehmer kann annehmen, ablehnen oder „unter Vorbehalt“ annehmen und prüfen lassen

3.4 Besonderheiten im Kleinbetrieb

  • Unter 10 Mitarbeitern gilt das KSchG nicht

  • Trotzdem greifen Schutzrechte (Mutterschutz, Schwerbehinderung)


4. Rechte und Pflichten nach Kündigung

  • Lohnanspruch: Bis zum Ende der Kündigungsfrist

  • Freistellung: Nur wirksam, wenn ausdrücklich vereinbart

  • Urlaub: Offene Urlaubstage können gewährt oder ausgezahlt werden

  • Zeugnis: Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (§ 109 GewO)


5. Kündigungsschutzklage: Ablauf in Halle (Saale)

5.1 Ziel der Klage

  • Feststellen, dass die Kündigung unwirksam ist

  • Ziel: Weiterbeschäftigung oder Vergleich mit Abfindung

5.2 Frist

  • Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einreichen

  • Zuständig: Arbeitsgericht Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale)

5.3 Ablauf

  1. Klageeinreichung (schriftlich oder zu Protokoll)

  2. Gütetermin (ca. 2–4 Wochen nach Einreichung)

  3. Kammertermin (mit Berufsrichter + 2 ehrenamtlichen Richtern)

  4. Urteil oder Vergleich


6. Abfindung: Anspruch oder Verhandlungssache?

  • Kein automatischer Anspruch auf Abfindung

  • Oft im Rahmen eines Vergleichs ausgehandelt

  • Faustregel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

Beispiel:
12 Jahre Betriebszugehörigkeit, 3.000 € Bruttogehalt → mögliche Abfindung 18.000 €


7. Typische Angriffspunkte gegen Kündigungen

  • Formfehler (keine Originalunterschrift, falsche Frist)

  • Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen

  • Keine Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung

  • Verstoß gegen Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat)


8. Praxisbeispiele aus Halle (Saale)

Beispiel 1: Betriebsbedingte Kündigung

Ein Maschinenführer in Halle erhielt wegen angeblicher Auftragsflaute die Kündigung. Im Prozess stellte sich heraus: Es wurden parallel neue Mitarbeiter eingestellt. → Kündigung unwirksam.

Beispiel 2: Fristlose Kündigung wegen angeblicher Arbeitszeitmanipulation

Die Beweise (Stempeluhr-Fehler) hielten nicht stand. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam, Arbeitgeber zahlte Abfindung.


9. Häufige Fehler von Arbeitnehmern

  • Frist versäumt → Kündigung wird wirksam

  • Aufhebungsvertrag ohne Prüfung unterschrieben

  • Arbeit eigenmächtig nicht mehr aufgenommen

  • Abfindungsverhandlungen nicht aktiv geführt


10. Lokaler Bezug: Halle (Saale)

  • Zuständig: Arbeitsgericht Halle

  • Viele Verfahren enden dort mit Vergleichen

  • Branchen mit häufiger Kündigungsproblematik: Chemie, Logistik, Callcenter

  • Gute Chancen, mit anwaltlicher Vertretung faire Lösungen auszuhandeln


11. Strategische Optionen

  • Klage auf Weiterbeschäftigung: sinnvoll, wenn Arbeitsplatz behalten werden soll

  • Vergleich mit Abfindung: realistisch, wenn neuer Job in Aussicht ist

  • Aufhebungsvertrag: nur unterschreiben, wenn geprüft


12. FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Drei Wochen ab Zugang.

Muss ich trotz Kündigung weiter arbeiten?
Ja, bis Fristende oder Freistellung.

Bekomme ich immer eine Abfindung?
Nein, nur per Vereinbarung oder bei Sozialplan.

Was passiert, wenn ich die Klagefrist verpasse?
Die Kündigung wird wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war.

Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp gültig?
Nein, nur schriftlich mit Originalunterschrift.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Keine Gerichtskosten, Anwaltskosten abhängig vom Streitwert.

Kann mein Arbeitgeber mich nach Klageeinreichung sofort entlassen?
Nein, die Kündigungsschutzklage hemmt das Verfahren.

Welche Unterlagen sollte ich zum Anwalt mitbringen?
Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, letzte Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen, Schriftverkehr.

Wie hoch sind die Erfolgschancen?
Hängt von Kündigungsart, Begründung und Nachweisen ab. Viele Verfahren enden mit Vergleich.

Was gilt für befristete Arbeitsverträge?
Ordentliche Kündigung oft ausgeschlossen, aber Befristung kann angreifbar sein.


13. Fazit

Wer eine Kündigung erhält, sollte Ruhe bewahren, Fristen wahren und seine Rechte aktiv prüfen lassen. Viele Kündigungen halten einer gerichtlichen Prüfung nicht stand. In Halle (Saale) bestehen gute Chancen, mit anwaltlicher Hilfe entweder den Arbeitsplatz zu sichern oder eine faire Abfindung auszuhandeln.


14. Kontakt

Sie haben eine Kündigung erhalten? Ich prüfe Ihren Fall kurzfristig und realistisch – direkt in Halle (Saale).

Jetzt Kontakt aufnehmen: Kontaktformular oder Telefon: (0345) 51 74 83 9

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