Erbschaftsteuer-Änderungen 2025: Das müssen Erben jetzt wissen
Die Erbschaftsteuer wurde zum 1. Januar 2025 angepasst. Viele Mandanten fragen uns derzeit, welche Änderungen gelten und wie sich das konkret auf Erbschaften und Schenkungen auswirkt. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst – praxisnah und verständlich.
1. Hintergrund der Reform
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht überarbeitet. Ziel ist es, die Abwicklung von Erbfällen zu vereinfachen, Freibeträge an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen und Rechtssicherheit bei bislang umstrittenen Fragen zu schaffen.
Die Änderungen gelten für alle Erbfälle ab dem 1. Januar 2025. Für frühere Erbfälle bleibt das alte Recht maßgeblich.
2. Erhöhung der Freibeträge
Besonders erfreulich ist die deutliche Anhebung der persönlichen Freibeträge. Damit wird eine Entlastung für Familien geschaffen:
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Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
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Kinder und Adoptivkinder: 400.000 €
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Enkelkinder: 200.000 €
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Eltern und Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen): 100.000 €
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Geschwister, Nichten und Neffen: 20.000 €
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Nicht Verwandte: 20.000 €
Diese Freibeträge gelten pro Erblasser und können alle zehn Jahre bei Schenkungen erneut genutzt werden. Für viele Familien bedeutet das, dass ein großer Teil des Vermögens steuerfrei übertragen werden kann.
3. Abzug von Nachlassschulden
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Abzugsfähigkeit von Schulden. Bisher war bei beschränkter Steuerpflicht unklar, ob Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden dürfen. Ab 2025 ist eindeutig geregelt: Auch bei beschränkter Steuerpflicht sind Nachlassschulden voll abziehbar.
Das schafft mehr Gerechtigkeit. Schließlich soll die Steuer nur auf das tatsächlich übertragene Vermögen anfallen – und nicht auf Bruttowerte ohne Berücksichtigung von Belastungen.
4. Immobilien im Nachlass
Für Immobilien im Ausland gilt künftig eine besondere Regelung: Liegt eine Wohnung in einem Staat mit Informationsaustausch, bleiben 10 % des Wertes steuerfrei. Voraussetzung ist eine saubere Dokumentation der Besitzverhältnisse.
Das bedeutet: Wer etwa eine Ferienwohnung im europäischen Ausland vererbt, kann mit einer kleinen Entlastung rechnen – wichtig gerade bei hohen Immobilienwerten.
5. Bedeutung für Gesellschaftsvermögen
Auch die Reform des Gesellschaftsrechts (MoPeG) wirkt sich auf die Erbschaftsteuer aus. Das alte Gesamthandprinzip wurde abgeschafft. Dadurch ist die Bewertung von Anteilen an Gesellschaften, insbesondere an Familiengesellschaften, klarer geregelt. Für die Nachfolgeplanung in Unternehmen sorgt das für mehr Transparenz.
6. Fallbeispiele aus unserer Praxis
Beispiel 1 – Enkel erbt Sparvermögen
Ein Enkelkind erhält 220.000 €. Dank des neuen Freibetrags von 200.000 € sind nur 20.000 € steuerpflichtig. Unter dem alten Recht wären es 100.000 € gewesen.
Beispiel 2 – Immobilie mit Schulden
Ein Kind erbt eine Immobilie im Wert von 400.000 €, belastet mit 150.000 € Hypothek. Ab 2025 darf diese Schuld abgezogen werden. Die Steuer bemisst sich also nur nach 250.000 €.
Beispiel 3 – Ferienwohnung im Ausland
Eine Wohnung im Wert von 300.000 € wird vererbt. Dank der neuen Regelung bleiben 10 % steuerfrei, also 30.000 €. Steuerlich berücksichtigt wird nur ein Wert von 270.000 €.
7. Was Erben jetzt beachten sollten
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Frühzeitig planen: Mit geschickter Gestaltung lassen sich Freibeträge optimal nutzen.
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Schenkungen prüfen: Alle zehn Jahre können Freibeträge erneut in Anspruch genommen werden.
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Schulden dokumentieren: Nachweise sind wichtig, um Verbindlichkeiten abziehen zu können.
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Immobilien bewerten lassen: Eine sachgerechte Bewertung schützt vor zu hoher Steuerlast.
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Professionelle Beratung nutzen: Gerade bei größeren Nachlässen oder Auslandsvermögen ist eine individuelle Strategie entscheidend.
8. Häufige Fragen (FAQ)
Gelten die neuen Freibeträge rückwirkend?
Nein, nur für Erbfälle ab 2025.
Muss ich die erhöhten Freibeträge beantragen?
Nein, sie gelten automatisch im Rahmen der Steuererklärung.
Was passiert, wenn mehrere Erben vorhanden sind?
Jeder Erbe kann seinen persönlichen Freibetrag nutzen.
Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben?
In der Regel drei Monate nach Kenntnis des Erbfalls – das Finanzamt informiert schriftlich.
9. Fazit
Die Erbschaftsteuer-Änderungen 2025 bringen spürbare Verbesserungen für viele Familien: höhere Freibeträge, klare Regeln bei Schulden und kleine Entlastungen bei Immobilien. Für die Nachlassplanung eröffnen sich neue Spielräume, die gezielt genutzt werden sollten.
Wir empfehlen: Lassen Sie Ihre persönliche Situation prüfen und rechtzeitig gestalten. So sichern Sie sich die neuen Vorteile optimal.
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